der Vorne Media UG (und damit verbunden Markenauftritten wie z.B. Peoplist)
Barmbeker Straße 79
22303 Hamburg
Stand: 02. September 2024
1. Geltungsbereich
1.1. Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Vorne Media UG, vertreten durch Max Busch (im Folgenden: Agentur), und ihren Kunden (im Folgenden: Kunde). Sie finden auch Anwendung, wenn die Agentur unter anderen Marken wie „Peoplist“ auftritt.
1.2. Abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB gelten auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.3. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB. Abweichungen und ergänzende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
1.4. Die AGB umfassen alle von der Agentur angebotenen Leistungen in den Bereichen Beratung und Workshops, Content- und Video-Produktion sowie Social Recruiting einschließlich Kampagnen-Schaltung und Management.
1.5. Vertragsabschluss, Ablauf und Vergütung
Der Vertrag kommt durch die Annahme eines schriftlichen Angebots der Agentur zustande. Eine schriftliche konkrete Zusage per Mail gilt ebenfalls als verbindliche Bestellung. Einvernehmlich wird ein Zeitplan für Workshops, Drehtage, Kampagnenstarts und andere Projektereignisse festgelegt.
Im Rahmen dieser Projektplanung werden auch entsprechende Abschlagszahlungen terminiert.
Im Allgemeinen ist eine Anzahlung in Höhe von 30-50% der Projektsumme bei Vertragsabschluss zu leisten. Diese Anzahlung ist Eingangsvoraussetzung, ohne welche keine Workshop- oder Dreh-Termine vereinbart werden können
Das Verschieben oder Absagen von Drehtagen, Kampagnenstarts oder anderen Projektereignissen ändert die vereinbarte Zahlungspflicht nicht. Zahlungen sind wie im Angebot vereinbart zu leisten.
1.6. Kontakt: E-Mail an max@peoplist.de.
2. Vertragsgegenstand
Die Agentur bietet umfassende Dienstleistungen in den Bereichen Beratung und Workshops, Content- und Video-produktion sowie Social Recruiting und Kampagnenschaltung, um Unternehmen in ihrer Markenkommunikation, Personalgewinnung und digitalen Präsenz zu unterstützen. Der Kunde beauftragt die Agentur mit einem oder mehreren Dienstleistungen gemäß des individuellen Angebots.
Bereiche:
• A) Beratung und Workshops: Employer Branding Workshops, Strategieberatung, Analyse und Optimierung bestehender Online- und Social-Media-Aktivitäten.
• B) Content- und Video-Produktion: Videoproduktion einschließlich Planung, Dreharbeiten und Postproduktion für Imagefilme, Stellenportraits, Unternehmenspräsentationen sowie Kampagnenschaltung und Management von Werbeanzeigen.
• C) Social Recruiting und Kampagnenschaltung: Erstellung und Verwaltung von Social Recruiting Kampagnen, Werbeanzeigenmanagement und Berichterstattung.
3. Umgangston und Zusammenarbeit
3.1. Die Agentur legt großen Wert auf eine respektvolle und positive Zusammenarbeit. Sollten Ton oder Umgangsweise des Kunden nicht den Werten eines wertschätzenden und konstruktiven Miteinanders entsprechen, behält sich die Agentur das Recht vor, das Projekt jederzeit zu beenden.
3.2. Eine Kündigung des Projekts aus diesem Grund entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Honorare und bereits geleisteten Arbeiten.
A) Beratung und Workshops
4. Leistungen
Die Agentur bietet Dienstleistungen in den Bereichen Employer Branding Workshops, Strategieberatung zur Markenkommunikation und Analyse sowie Optimierung bestehender Social-Media-Aktivitäten.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1. Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Beratung und Workshops erforderlichen Informationen, Mitarbeiter und Materialien der Agentur rechtzeitig zur Verfügung stehen.
B) Content- und Video-Produktion
6. Leistungen
Die Agentur bietet Content- und Video-Produktionsdienste zur Erstellung von Marketingmaterialien, Unternehmenspräsentationen und Kampagnen-Inhalten an. Die Leistungen umfassen Planung und Durchführung von Videodrehs, Konzeptentwicklung und kreative Inhalte für Unternehmensbranding sowie die Postproduktion und Bearbeitung der erstellten Video- und Bildinhalte.
7. Änderungswünsche und Revisionen
7.1. Nach der ersten Präsentation der erstellten Inhalte (z. B. Rohschnitt eines Videos) hat der Kunde Anspruch auf zwei Korrekturschleifen für Änderungswünsche. Weitere Revisionen werden als zusätzliche Leistungen berechnet.
7.2. Änderungswünsche, die nicht auf technische Fehler oder Korrekturen des vereinbarten Inhalts zurückzuführen sind, werden ebenfalls als Zusatzleistung in Rechnung gestellt.
8. Abnahmen und Abnahmeverpflichtung
8.1. Der Kunde prüft die erbrachten Leistungen unverzüglich nach Abschluss der Arbeiten und erklärt die Abnahme innerhalb von fünf Werktagen.
8.2. Bei Mängeln ist eine detaillierte Mängelliste an die Agentur zu übermitteln, die innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden.
8.3. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Leistungen ohne Mängelmeldung innerhalb der Abnahmefrist nutzt.
9. Nutzungsrechte und Lizenzbedingungen
9.1. Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den erstellten Inhalten (z. B. Videos, Bilder) verbleiben grundsätzlich bei der Agentur.
9.2. Durch Zahlung des vereinbarten Honorars erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht, sofern im Angebot nichts anderes geregelt ist. Das Nutzungsrecht ist auf die vereinbarte Dauer
und den festgelegten Zweck beschränkt.
9.3. Rohdaten und unbearbeitete Aufnahmen verbleiben im Eigentum der Agentur und werden nicht zur Verfügung gestellt, es sei denn, es wurde eine separate schriftliche Vereinbarung
getroffen.
9.4. Weitergehende Nutzungsrechte, wie die Verbreitung oder Bearbeitung der Inhalte, bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.
10. Stornierung und Vergütung
10.1. Im Falle einer Stornierung eines Drehtages durch den Kunden fallen folgende Stornogebühren an:
• Bis vier Wochen vor Beginn des Auftrags: 50% des Honorars.
• Ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn: 80% des Honorars.
• Ab zwei Wochen vor Beginn: 100% des Honorars.
C) Social Recruiting und Kampagnen-Schaltung
11. Leistungen
Die Agentur agiert als Social Recruiting Agentur und unterstützt Kunden bei der Generierung von Bewerbern durch gezielte Werbeanzeigen und Kampagnen auf Social Media Plattformen, insbesondere Meta (Facebook, Instagram). Die Leistungen umfassen die Erstellung und Verwaltung von Social Recruiting Kampagnen, Werbeanzeigen-Management und Berichterstattung.
12. Zugang und Werbebudget
12.1. Zugang zum Business Manager des Kunden: Für die Durchführung von Social Recruiting Kampagnen ist der Zugriff auf den Facebook Business Manager des Kunden erforderlich. Der Kunde gewährt der Agentur die erforderlichen Zugriffsrechte zur Durchführung und Verwaltung der Kampagnen.
12.2. Werbebudget und Zahlung an Meta: Das Werbebudget für die Anzeigenkampagnen wird vom Kunden direkt an Meta (Facebook) gezahlt. Die Agentur empfiehlt, ein Werbebudget von ca. 750 EUR pro Stelle einzuplanen, um eine ausreichende Reichweite und Bewerberanzahl zu erzielen.
Garantie
13. Garantiebedingungen und Erstattung
13.1. Garantie: Die Agentur garantiert dem Kunden, dass er innerhalb von 60 Tagen 20 qualifizierte Bewerbungen pro Stelle/Kampagne erhält. Gelingt dies nicht, erstattet die Agentur die Kampagnenkosten zurück.
13.2. Bedingungen für die Garantie:
• Der Kunde muss mindestens das mittlere Paket buchen, wenn er zuvor noch nicht mit der Agentur gearbeitet hat.
• Es wird ein Mindest-Werbebudget von 1.000 EUR pro Monat und Stelle bereitgestellt.
• Der Kunde bucht eine Mindestlaufzeit von 2 Monaten (im Startpaket enthalten).
• Die Garantie wird nur nach schriftlicher Bestätigung der Machbarkeit durch die Agentur gewährt. Bei besonderen Bedingungen wie bestimmten Jobprofilen oder regionalen Einschränkungen kann die Garantie abgelehnt werden, um Fairness und Transparenz zu gewährleisten.
13.3. Erstattung bei Nichterfüllung der Garantie:
• Nach 2 Monaten hat der Kunde der Agentur eine Nachbesserungsphase von einem weiteren Monat zu gewähren. In dieser Phase verzichtet die Agentur auf das Honorar; der Kunde trägt lediglich das Werbebudget.
• Erfüllt die Agentur die Garantie auch nach dieser Phase nicht, wird der Kampagnenbetrag in Höhe von 790 EUR pro Monat und Kampagne an den Kunden erstattet.
Allgemeine Bestimmungen
14. Haftung und Plattformverfügbarkeit
14.1. Die Agentur haftet nicht für den Betrieb und die Verfügbarkeit der Social Media Plattformen, die von Dritten betrieben werden.
14.2. Die Agentur haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
15. Vertraulichkeit
15.1. Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit aller im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen. Diese Verpflichtung gilt auch nach Vertragsende.
16. Schlussbestimmungen
16.1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
16.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
16.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hamburg.
Diese AGB gelten für alle oben genannten Tätigkeiten der Vorne Media UG sowie deren Markenauftritte wie „Peoplist“.